Leistungen der Pflegeversicherung

Anspruch auf Leistungen

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Grundsätzlich muss zu allererst geklärt werden, wer überhaupt einen Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung hat.

Zu den Leistungsberechtigten zählen nur versicherte Personen, die aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung oder Krankheit mindestens 6 Monate ein erhebliches Maß an Pflege und Unterstützung bei der Verrichtung alltäglicher Aufgaben bedürfen. Hierbei darf der Anteil der hauswirtschaftlichen Versorgung nicht überwiegen, d. h. nur wenn der Aufwand für Körperpflege, Ernährung oder Mobilität höher ist als der hauswirtschaftliche Aufwand, hat der Versicherte einen Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung. Wenn dies der Fall ist, erhält der Versicherte anhand von vorgegebenen Kriterien eine Pflegestufe, nach welcher sich die Leistungen der Pflegeversicherung richten.

Ist der Anteil an Betreuung höher als der der Pflege, ist es unter Umständen möglich, die Pflegestufe 0 oder zusätzliche Betreuungsleistungen zu beantragen.

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| TEL.: 030/346497132

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