Pflegeversicherung

Pflegestufen im Überblick

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Leistungen der Pflegeversicherung erhalten grundsätzlich nur Personen, die einer Pflegestufe zugeteilt sind. Hierbei werden die Pflegestufen von 0-4 unterschieden. Um eine Person in eine Pflegestufe einzustufen, beauftragt die Pflegeversicherung einen externen Prüfer, der einen Fragenkatalog mit den Betroffenen durchgeht und anhand dessen die Pflegestufe festmacht.

Pflegestufe 0
Die Pflegestufe 0 erhält jemand, der aufgrund einer eingeschränkten Alltagskompetenz (z. B. Demenz) einen Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherungen hat und dessen Pflegeanteil (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) weniger als 45% beträgt.

Pflegestufe I
Die Pflegestufe I erhält eine Person, die pro Tag mindestens 1,5 Stunden Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung benötigt, wobei der Pflegeanteil hier mindestens 45% betragen muss.

Pflegestufe II
Die Pflegestufe II erhält, wer Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung braucht, und einen Pflegebedarf von mindestens drei Stunden hat, welcher wiederum drei Mal täglich und zu unterschiedlichen Tageszeiten ausgeführt werden muss. Bei dieser Pflegestufe muss der Pflegebedarf mindestens 2 Stunden betragen.

Pflegestufe III
Um die Pflegestufe III zu erhalten, muss der Bedarf an Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und bei der Pflege mindestens 5 Stunden betragen, hiervon muss der Pflegeanteil mindestens 4 Stunden sein.

Härtefall
Bei einem Härtefall muss der Pflegeaufwand mindestens 6 Stunden betragen, wobei allerdings mindestens 3 Pflegebedarfe in der Nacht anfallen müssen.

In der folgenden Tabelle ist noch einmal für Sie zusammengefasst, wie der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen die zu begutachtenden Personen einstuft und welche Sachleistungen die eingestuften Personen von der Pflegeversicherung erhalten.

 

Pflegestufe
Beschreibung
Mind.
Zeitauf.
Sachleist.
im Monat
I
Erheblich Pflegebedürftige bedürfen bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen einmal täglich Hilfe und benötigen zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
1,5 Std. /tgl.
450 €
II
Schwerpflegebedürftige bedürfen bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe und benötigen zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
3 Std. /tgl.
1.100 €
III
Schwerstpflegebedürftige bedürfen bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität täglich rund um die Uhr (auch nachts) Hilfe und benötigen zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
5 Std. /tgl.
& nachts
1.550 €
Härtefall
Außergwöhnlich hoher Pflegeaufwand
6 Std. /tgl.
& nachts
1.918 €

 

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| TEL.: 030/346497132

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