Krankenversicherung

Grundpflege

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Die Grundpflege verordnet der behandelnde Arzt. Er darf aber nur Grundpflege verordnen, wenn dadurch die Pflege im Krankenhaus vermieden oder verkürzt wird. Wenn der Arzt Grundpflege verordnet, muss er mindestens eine Behandlungspflege mit verordnen. Mit einem Gesetz ist festgelegt, dass die Grund- und Behandlungspflege bis zu vier Wochen von der Krankenkasse übernommen werden kann, allerdings kann die Kasse selber auch Ausnahmen machen.

Der zuständige Arzt legt fest, wie viele Einsätze am Tag notwendig sind, jedoch kann die Anzahl der verordneten Einsätze auch über dem sein, was die Krankenkasse bewilligt, dies sollte dann individuell mit der Krankenkasse besprochen werden. Die hauswirtschaftliche Versorgung wird auch vom Arzt verordnet, diese genehmigen die Krankenkassen meist einmal täglich.

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| TEL.: 030/346497132

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