Krankenversicherung

psychatrische Behandlungspflege

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Personen bei denen eine psychische Erkrankung vorliegt, können von der Krankenkasse psychatrische Krankenpflege erhalten. Voraussetzungen für die psychatrische Behandlungspflege sind:

  • Ein hohes Maß einer Fähigkeitsstörung, sodass der Alltag nicht mehr bewältigt werden kann
  • Behandlung durch Medikamente ist nicht ausreichend
  • Versicherte Person muss eine ausreichende Behandlungsfähigkeit haben
  • Verordnete Maßnahmen müssen die Krankheit positiv beeinflussen

Bestandteil der vom Arzt ausgestellten Verordnung, ist der ebenfalls vom Arzt erstellte Behandlungsplan, der die Fähigkeitsstörungen, die Zielsetzung der Behandlung und die Behandlungsschritte beschreibt. Die psychatrische Behandlungspflege kann aber höchstens für vier Monate bewilligt werden.

Maßnahmen der psychatrischen Behandlungspflege:

  • Hilfe bei der Medikamenteneinahme
  • Anleitung Angehöriger etc. zum Umgang mit bestimmten Verhaltensweisen
  • Unterstützung der Tagesstrukturierung
  • Hilfe bei der Bewältigung psychotischer Ängste, Zwänge o.Ä.
  • Aufbau einer Beziehung zwischen Bezugspersonen und den Patienten
  • Veranlassung notwendiger diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen

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| TEL.: 030/346497132

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