Krankenversicherung

Pflegehilfsmittel

Sie sind hier: Krankenversicherung » Pflegehilfsmittel

Um den Pflegepersonen die Pflege der Pflegebedürftigen zu erleichtern, haben diese einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel bzw. technische Hilfen wie zum Beispiel Badewannenlifter, Pflegebetten oder Toilettenstühle. Auch für Verbrauchsmaterialien für z.B. die Inkontinenzversorgung, kommt die Kasse auf. Allerdings begrenzt sich der Betrag für Verbrauchsmaterialien auf maximal 31,00€ Monatlich. Bei den technischen Hilfsmitteln wird von den Kassen in der Regel das zur Verfügung gestellt, was auch benötigt wird, um den Pflegebedürftigen angemessen zu versorgen.

Das Rezept für Pflegehilfsmittel stellt der behandelnde Arzt aus und wird dann an die Krankenkasse oder direkt an das Sanitätshaus weitergeleitet. Technische Hilfsmittel können zudem auch von Personen beantragt werden, die nicht in eine Pflegestufe eingestuft sind, da die Hilfsmittel ein Eigenständiges Leben unterstützen und so den Hilfebedarf vermindern.

« Zurück zur Übersicht


| TEL.: 030/346497132

site created and hosted by nordicweb