Geldleistungen der Pflegeversicherung

Das können Sie beantragen

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Geldleistungen von der Pflegeversicherung erhält nur, wer nicht durch einen professionellen Pflegedienst versorgt wird, sondern durch Angehörige, Freunde oder evtl. auch Nachbarn. Der monatliche Betrag des Pflegegeldes unterscheidet sich je nachdem, ob bei der pflegebedürftigen Person eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt oder nicht. So erhalten Personen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz, die in der Pflegestufe 0 eigestuft sind kein Pflegegeld, in Pflegestufe I 235,00 €, in Pflegestufe II 440,00 € und in Pflegestufe III 700 €. Personen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz erhalten in Pflegestufe 0 hingegen 120,00 €, in Pflegestufe I 305,00 €, in Pflegestufe II 525,00 € und mit Pflegestufe III 700,00 €.

Wenn bei Pflegestufe I und II Pflegegeld bezogen wird, so muss mindestens alle sechs Monate ein Pflegeinsatz, meistens eine Pflegeberatung, durch einen zugelassenen Pflegedienst passieren, bei Pflegestufe III muss der Pflegedienst mindestens quartalsweise hinzugezogen werden. Zusätzlich können sogar individuell an die Pflegesituation angepasste Schulungen durch eine professionelle Pflegefachkraft in Anspruch genommen werden. Die Kosten für diese Schulungen und für den Einsatz eines Pflegedienstes werden zu 100% von der Pflegekasse übernommen.

 

Adiuto Pflege GmbH Berlin - Geldleistungen der Pflegeversicherung

 

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| TEL.: 030/346497132

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