Leistungen der Pflegeversicherung

Beachten Sie Folgendes

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1. Antrag
Kann telefonisch oder formlos gestellt werden.

2. Pflegeprotokoll
Am besten eine Woche lang führen und der Pflegekasse vorlegen.

3. Gutachten
Die Pflegekasse schickt einen Gutachter, der anhand eines Fragenkataloges die Pflegebedürftigkeit einschätzt.

4. Bewilligung oder Ablehnung
Nachdem der Gutachter der Pflegekasse das Gutachten vorgelegt hat, wird entweder eine Bewilligung oder eine Ablehnung zugeschickt.

5. Widerspruch
Wer mit der Einstufung des Pflegebedürftigen nicht zufrieden ist, ist berechtigt, einen formlosen Widerspruch einzulegen.

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| TEL.: 030/346497132

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