MDK Begutachtung

Beachten Sie folgende Regeln

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Der MDK wird von der Krankenkasse des Pflegebedürftigen beauftragt, um herauszufinden, in welche Pflegestufe der Pflegebedürftige eingestuft werden sollte. Der Termin der Begutachtung wird in der Regel rechtzeitig angekündigt. Um die Begutachtung so schnell und einfach wie möglich zu gestalten, sollte man einige Dinge beachten:

  • Krankenberichte von behandelnden Arzt oder aus dem Krankenhaus anfordern
  • Tagesablauf so normal wie möglich gestalten
  • Pflegesituation nicht verharmlosen
  • Eine Woche vor Begutachtung ein Pflegeprotokoll führen
  • Angehöriger oder Pflegeperson sollte vor Ort sein ggf. auch der Pflegedienst

Der Gutachter des MDK arbeitet einen Fragenkatalog ab, die einzelnen Pflegetätigkeiten bewertet er nach Zeitorientierungswerten. Die Zeitorientierungswerte sind allerdings nicht verbindlich, sollen lediglich nur eine Leitfunktion haben.

Hier sind einige beispielhafte Zeitorientierungswerte:

Körperpflege

  • Ganzkörperwäsche 20-25 Minuten
  • Teilwäsche Oberkörper 8-10 Minuten
  • Teilwäsche Unterkörper 12-15 Minuten
  • Teilwäsche Hände/Gesicht 1-2 Minuten
  • Duschen 15-20 Minuten
  • Baden 20-25 Minuten
  • Zahnpflege 5 Minuten
  • Kämmen 1-3 Minuten
  • Rasieren 5-10 Minuten

Ernährung

  • Mundgerechte Zubereitung einer Hauptmahlzeit (einschl. das Bereitstellen eines Getränkes) je 2-3 Minuten
  • Essen der Hauptmahlzeiten (einschl. Trinken, maximal drei Hauptmahlzeiten am Tag) je 15-20 Minuten

Zu beachten ist, dass es keine allgemeingültigen Standards, wie oft man eine Lebensgewohnheit wie einen Toilettengang ausführt, jedoch gibt es kulturell bedingte und gesellschaftlich akzeptierte Normen, die mögliche „Übertreibungen“ eingrenzen.

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| TEL.: 030/346497132

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